Mitgliedsbeitrag
Auf Grundlage des § 8 der Satzung der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V. hat die Mitgliederversammlung am 19. April 2008 eine Beitragsordnung beschlossen.
Demnach sind als Mitgliedsbeiträge jeweils zum 1. April fällig:
Einzelmitglieder | 75,00 € |
Einzelmitglieder mit gemindertem Beitragssatz (Rentner, Erwerbslose) | 35,00 € |
Studenten | 15,00 € |
Institutionen | 160,00 € |
Im Aufnahmejahr wird der Mitgliedsbeitrag anteilig nach Eintrittsdatum erhoben. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Mitgliedern kann auf schriftlichen Antrag durch das Präsidium eine Beitragsermäßigung oder Beitragsstundung für das jeweils laufende Geschäftsjahr gewährt werden.