Satzung zum "Hermann-Knothe-Preis" der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften - Wissenschaftspreis der Oberlausitz

§ 1 Vergabe

Die Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften (künftig: Gesellschaft) vergibt jährlich den "Hermann-Knothe-Preis der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften" als ihren Wissenschaftspreis. Mit dem Wissenschaftspreis sollen Studenten, Hochschul- und Universitätsabsolventen sowie Doktoranden ausgezeichnet werden, die der Gesellschaft zu einem jährlich neu ausgeschriebenen Themenkreis eine wissenschaftliche Arbeit vorlegen.

Gemeinschaftsarbeiten sind zugelassen. Der Preis wird grundsätzlich an Nachwuchswissenschaftler bis zu einem Alter von 32 Jahren vergeben. Der Preis wird gestiftet von den Sechsstädten und Zgorzelec. Diese können dem Präsidium der OLGdW Themen vorschlagen.

§ 2 Thema

Das Thema der Arbeit muss den in § 2 der Satzung der Gesellschaft genannten Zielen entsprechen.

§ 3 Dotierung

Der Wissenschaftspreis der Gesellschaft ist mit 700 (siebenhundert) Euro dotiert.

§ 4 Ausschreibung

Der Preis wird zur Frühjahrstagung der Gesellschaft ausgeschrieben.

§ 5 Informationen

Mitglieder der Gesellschaft, die beteiligten Städte und ausgewählte Wissenschafts- bzw. Bildungseinrichtungen werden informiert. Die Ausschreibung erfolgt zugleich über das Internet. Für weitere Informationen wenden sich Interessierte an das Präsidium.

§ 6 Einreichungsmodalitäten

Manuskripte sind auf der Grundlage der Publikationsrichtlinien des Neuen Lausitzischen Magazins - Neue Folge (NLM NF) zu erstellen. Die Arbeiten müssen beim Sekretär der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e.V. (Postfach 300 740, 02812 Görlitz) bis spätestens zum 31. Dezember des Jahres der Ausschreibung eingegangen sein. Die eingereichten Arbeiten erhalten eine Chiffre, mit welcher anschließend das Prüfungsverfahren neutral und ohne Kenntnis des Personennamens durchgeführt wird. Dem Manuskript sind das Bewerbungsschreiben mit Name, Anschrift und kurzem Lebenslauf sowie ein Publikationsverzeichnis der Autoren beizufügen. Die Arbeiten sind als Papierausdruck und in digitaler Form einzureichen. Sie dürfen den Umfang von 35 Computerseiten 1,5-zeilig, 12 pt. incl. Fußnoten, Abbildungen und Anlagen nicht überschreiten. Der Arbeit ist ein Abstract im Umfang von max. 20 Zeilen 12 pt beizufügen. Die eingereichten Beiträge werden in der Gesellschaft archiviert.

§ 7 Gutachten

Das Gutachten zu den eingereichten Arbeiten wird von einem Preiskomitee im Prüfungszeitraum vom 05.01. - 15.03. des Jahres nach der Ausschreibung erstellt. Das Preiskomitee setzt sich aus mindestens zwei Präsidiumsmitgliedern sowie zwei vom Präsidium zu berufenden Sachverständigen zum Themenbereich der Arbeiten zusammen. Die Beratungen und Listen der eingereichten Arbeiten sind vertraulich. Die Beurteilung durch das Preiskomitee ist Grundlage für die Verleihung des Preises. Die Verständigung der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch das Präsidium der OLGdW auf dem Postweg bis 5. April (Poststempel) des Folgejahres der Ausschreibung. Liegen keine preiswürdigen Leistungen vor, wird der Preis nicht vergeben.

§ 8 Verleihung

Verliehen wird der Preis durch das Präsidium unter Beteiligung der Stifter zu der der Ausschreibung folgenden Frühjahrstagung der Gesellschaft. Der Preisträger hält anlässlich der Preisverleihung einen Vortrag über seine Arbeit.

§ 9 Publikation

Die Annahme des Preises verpflichtet zur Erstpublikation der Arbeit in der Zeitschrift der Gesellschaft: Neues Lausitzisches Magazin -Neue Folge. Sie darf in gleicher oder ähnlicher Form nicht andernorts bereits publiziert worden sein. Die Preisarbeit erscheint in dem auf die Preisverleihung folgenden NLM NF. Es wird angestrebt, dass der Preisträger seine Arbeit in Veranstaltungen der Gesellschaft in der Region vorstellt. Auch weitere der eingereichten Manuskripte können zum Druck im NLM NF verwendet werden. Das Recht zur Veröffentlichung durch die Gesellschaft wird mit dem Autor abgestimmt.

§ 10 Einspruch

Gegen die Entscheidung des Preiskomitees ist kein Rechtsmittel zulässig.

§ 11 Beschluss

Die Satzung wurde gemäß Beschluss des Präsidiums vom 22.08.2006 verabschiedet.