Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person vom 18. Lebensjahr an und jede juristische Person werden.

Für hervorragende Verdienste um die Erforschung der Region oder Verbreitung von Forschungsergebnissen auf Arbeitsgebieten der Gesellschaft kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Präsidiums Ehrenmitglieder aufnehmen. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag, genießen jedoch alle Rechte eines ordentlichen Mitgliedes.

Für besondere ideelle und materielle Unterstützung der Gesellschaft kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Präsidiums fördernde Mitglieder aufnehmen. Fördernde Mitglieder zahlen keine Beiträge und genießen alle Rechte eines ordentlichen Mitgliedes.

Was erwartet Sie als Mitglied?

Zweimal im Jahr lädt die Gesellschaft zu wissenschaftlichen Tagungen ein. Im Frühjahr ist daran auch traditionell die Mitgliederversammlung gebunden. Die Tagungen sind für die Mitglieder ohne Tagungsbeitrag. Außerdem erhalten die Mitglieder der Gesellschaft die Informationen des Präsidiums und bekommen Zugang zu dem geschlossenen Benutzerbereich dieses Internetpräsentation.

Das wissenschaftliche Publikationsorgan ist das «Neue Lausitzische Magazin - Neue Folge». Es knüpft an seinen zwischen 1821 und 1942 erschienenen Vorgänger «Neues Lausitzisches Magazin» an. Darin werden aktuelle Forschungsergebnisse und Mitteilungen aus der Gesellschaft veröffentlicht. Die Mitglieder der Gesellschaft erhalten es kostenfrei.