Mitgliedsbeitrag

Auf Grundlage des § 8 der Satzung der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V. hat die Mitgliederversammlung am 19. April 2008 eine Beitragsordnung beschlossen.

Demnach sind als Mitgliedsbeiträge jeweils zum 1. April fällig:

Einzelmitglieder75,00 EURO
Einzelmitglieder mit gemindertem Beitragssatz (Rentner, Erwerbslose)35,00 EURO
Studenten15,00 EURO
Institutionen160,00 EURO

Im Aufnahmejahr wird der Mitgliedsbeitrag anteilig nach Eintrittsdatum erhoben. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Mitgliedern kann auf schriftlichen Antrag durch das Präsidium eine Beitragsermäßigung oder Beitragsstundung für das jeweils laufende Geschäftsjahr gewährt werden.

Beitragsordnung
der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V.
vom 19. April 2008

Ermächtigung
zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift
durch die Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V.

Antrag
auf Ermäßigung oder Stundung des Mitgliedsbeitrages
bei der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V.

Mitteilung
auf Änderung des Beitragsstatus
bei der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V.