Satzung zum "Jacob-Böhme-Preis" der Internationalen Jacob Böhme Gesellschaft e. V. und der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften

§ 1 Vergabe

Die Internationale Jacob Böhme Gesellschaft e. V. (künftig: IJBG)  und die Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften (künftig: OLGdW) vergeben im Abstand von 2 Jahren den "Jacob-Böhme-Preis" als gemeinsamen Wissenschaftspreis. Das Preisgeld wird durch das IJBG zur Verfügung gestellt. Mit dem Wissenschaftspreis sollen insbesondere Studenten, Hochschul- und Universitätsabsolventen sowie Doktoranden ausgezeichnet werden, die eine wissenschaftliche Arbeit zu Werk und Wirkung Jacob Böhmes vorlegen. Gemeinschaftsarbeiten sind zugelassen. Der Preis wird vornehmlich an Nachwuchswissenschaftler bis zu einem Alter von 35 Jahren vergeben.

§ 2 Thema

Das Thema der Arbeit muss den in § 2 der Satzung des IJBG und § 2 der Satzung der OLGdW genannten Zielen entsprechen.

§ 3 Dotierung

Der „Jacob-Böhme-Preis“ ist mit 1000 (eintausend) Euro dotiert.

§ 4 Ausschreibung

Der Preis wird zur Frühjahrstagung der Gesellschaft ausgeschrieben.

§ 5 Informationen

Die Ausschreibung des Preises wird den Mitgliedern des IJBG und der OLGdW und ausgewählte Wissenschafts- und  Bildungseinrichtungen mit dem Ziel einer möglichst breiten Information in geeigneter Weise bekanntgemacht. Die Ausschreibung erfolgt zugleich über die Internetpräsenzen des IJBG und der OLGdW.

§ 6 Einreichungsmodalitäten

Manuskripte sind auf der Grundlage der Publikationsrichtlinien des Neuen Lausitzischen Magazins (NLM) zu erstellen. Die Arbeiten müssen beim Sekretär der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e.V. (Postfach 300 740, 02812 Görlitz) bis spätestens zum 31. Dezember des Jahres der Ausschreibung eingegangen sein.Die eingereichten Arbeiten erhalten eine Chiffre, mit welcher anschließend das Prüfungsverfahren neutral und ohne Kenntnis des Personennamens durchgeführt wird. Dem Manuskript sind das Bewerbungsschreiben mit Name, Anschrift und kurzem Lebenslauf sowie ein Publikationsverzeichnis der Autoren beizufügen. Die Arbeiten sind als Papierausdruck und in digitaler Form einzureichen. Sie sollen den Umfang von 35 Computerseiten 1,5-zeilig, 12 pt. inkl. Fußnoten, Abbildungen und Anlagen nicht überschreiten. Der Arbeit ist ein Abstrakt im Umfang von max. 20 Zeilen 12 pt beizufügen. Die eingereichten Beiträge werden in der Oberlausitzischen Bibliothek der Wissenschaften archiviert.

§ 7 Gutachten

Das Gutachten zu den eingereichten Arbeiten wird von einem Preiskomitee im Prüfungszeitraum vom 05.01. - 15.03. des Jahres nach der Ausschreibung erstellt. Das Preiskomitee setzt sich aus mindestens zwei Präsidiumsmitgliedern der beteiligten Gesellschaften sowie ggf. vom Preiskomitee zu berufenden Sachverständigen zum Themenbereich der Arbeiten zusammen. Die Beratungen und Listen der eingereichten Arbeiten sind vertraulich. Die Beurteilung durch das Preiskomitee ist Grundlage für die Verleihung des Preises. Die Verständigung der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch den Vorstand des IJBG auf dem Postweg bis 5. April (Poststempel) des Folgejahres der Ausschreibung. Liegen keine preiswürdigen Leistungen vor, wird der Preis nicht vergeben.

§ 8 Verleihung

Verliehen wird der Preis durch den Vorstand des IJBG und das Präsidium der OLGdW  auf der der Ausschreibung folgenden Frühjahrstagung der OLGdW. Der Preisträger hält anlässlich der Preisverleihung einen Vortrag über seine Arbeit.

§ 9 Publikation

Die Annahme des Preises verpflichtet zur Erstpublikation der Arbeit durch eine der beiden Gesellschaften. Dabei gilt im Grundsatz, dass Arbeiten mit überwiegend historisch/biografischem Schwerpunkt in einer der Schriftenreihen der OLGdW, solche mit philosophischem Schwerpunkt in der Schriftenreihe des IJBG veröffentlicht werden. Eingereichte Arbeiten dürfen in gleicher oder ähnlicher Form nicht andernorts bereits publiziert worden sein.  Es wird angestrebt, dass der Preisträger seine Arbeit in Veranstaltungen beider Gesellschaften in der Region vorstellt. Das Recht zur Veröffentlichung durch die beteiligten Gesellschaften wird mit dem Autor abgestimmt.

§ 10 Einspruch

Gegen die Entscheidung des Preiskomitees ist kein Rechtsmittel zulässig.

§ 11 Beschluss

Die Satzung wurde gemäß Beschluss des Vorstandes des IJBG vom 03.12.2011 und des Präsidiums der OLGdW  vom 13.01.2012 verabschiedet.