Herbsttagung "Pönfall der Oberlausitzer Sechsstädte und Reformation" am 24. bis 26. Oktober 1997 in Kamenz

Von Dr. Matthias Herrmann, Kamenz

Der Eröffnungsvortrag wurde von Prof. Dr. K. H. Blaschke (Dresden) gehalten. Der Referent verwies einleitend auf die bereits im Jahre 1996 aufgenommene Diskussion zu Fragen der oberlausitzischen Geschichte und des Sechsstädtebundes. Nochmals wurde hinterfragt, inwieweit der Sechsstädtebund neben dem niederen Adel und den Standesherrschaften als Landstände und der Geistlichkeit in seiner Stellung als Träger früher Staatlichkeit anzusehen ist.

Er hinterfragte die Strenge des Strafgerichtes und verwies auf die geringe taktische Bedeutung der Konfiskation von Waffen (Görlitz: 48, Zittau: 27 und Kamenz: 5 Kanonen), die bis 1552 in Bautzen lagerten. Als Hintergrund wurde die hohe demoralisierende Wirkung angesehen: schließlich vergossen die Angehörigen der Sechsstädte bittere Tränen bei Abgabe der Waffen und Munition. Er hinterfragte weitere Aspekte, beispielsweise die zeitgeschichtlichen Einflüsse, die langfristigen politischen Konzeptionen, die Unerfahrenheit des jungen böhmischen Königs, das Betreiben des lausitzischen Adels gegen die ökonomisch und politisch starken Sechsstädte sowie religiöse und persönliche Hintergründe (Ullrich von Nostitz als Katholik). Letzteres ist anzunehmen, da nach Absterben des Landvogtes von Nostitz die Königliche Gnade einsetzte.

Weitere direkte und indirekte Folgen wurden untersucht. Prof Dr. Blaschke resümierte, dass durch den Pönfall letztendlich eine Umschichtung der gesellschaftlichen Kräfte erfolgt sei.

Als Koreferentin zu Blaschke betrachtete Frau Dr. L. Bobková (Prag) die dem Pönfall vorausgegangenen Ereignisse im Gebiet der böhmischen Krone: den Aufstand der böhmischen Stände. Zwischen diesen Trägern der Staatlichkeit (Herrenstand - hoher Adel; Ritterstand - niederer Adel, Städtestand - Städte) schwelten unterschiedliche Konflikte. Einerseits erfolgte eine Abgrenzung zwischen Höherem und Niederem Adel in der Ämterbesetzung, anderseits divergierten die Interessen zwischen Adel und Städten. Das Problem der Steuereintreibung vergrößerte sich durch die immense auf dem König liegende Schuldenlast. Der Finanzbedarf der Krone wuchs infolge der Auseinandersetzungen mit dem Schmalkaldischen Bund. Als der böhmische König am 1. Dezember 1546 das Heer ohne Einbeziehung der Stände einberief, protestierten diese wegen Verletzung der Landesprivilegien. Einbezogen in die folgenden Auseinandersetzungen wurde nahezu das gesamte Land. Lediglich 3 Städte - Plzen, Budweis und Ústi nad Labem - blieben königstreu. Nachdem der König die Stände zur Handlung bis 2. Februar 1547 ermahnt hatte, kam es am 6. Februar zu Verhandlungen. In deren Folge entfalteten die Stände eine relativ große Eigenständigkeit, die zur Bildung einer Ständekommission, eines ständischen Direktoriums und sogar zur Bildung eines ständischen Heeres führen sollte. Hilfegesuche an die Nachbarländer Oberlausitz und Mähren blieben jedoch ergebnislos. Statt dessen war der oberlausitzische Adel (Ulrich von Nostitz, Hans von Maxen) sogar im königlichen Gerichtstribunal vertreten. Erst nachdem der König in einem harten Strafgericht wieder Ordnung hergestellt hatte, kam es zur Niederhaltung der oberlausitzischen Sechsstädte durch die Inszenierung des Pönfalles.

Rezeptionsgeschichtlich interessant ist, dass bislang von böhmischer wie oberlausitzischer Seite die jeweils andersstaatlichen Sachverhalte kaum berücksichtigt worden sind. So drückten die böhmischen Historiker 1997 anlässlich eines Symposiums ihr Erstaunen über die Analogie zu den oberlausitzischen Verhältnissen aus. Forschungsrelevant auch für die oberlausitzische Regional- und die sächsische Landesgeschichte sind diverse Publikationen sowie Quelleneditionen, Memoiren, aber auch Abschriften und Zusammenfassungen sowie Originalunterlagen in böhmischen Archiven, worauf Dr. Bobkovä wiederholt und mit Nachdruck verwies.

In der Diskussion wurde herausgestellt, dass die Hofkanzlei und die königliche Zentralgewalt aus dem Böhmischen Aufstand und dem Pönfall gestärkt hervorgingen. Nachfolgend wurde das Finanzwesen reorganisiert, zunehmend kam fremder Adel in führende Positionen und die städtische Macht war auf längere Zeit gebrochen. Die Bedeutung der Städte als Stand im Landtag sank. Frau Dr. Bobková verwies weiter darauf, dass zwischen der Oberlausitz und Böhmen keine festen Grenzen bestanden. Hierdurch konnten böhmische Einflüsse - geprägt durch das in Böhmen bereits seit den Hussitenkriegen dominierende Nebeneinanderbestehen von Katholiken und Nichtkatholiken - auch in der Oberlausitz festgestellt werden. Prof. Dr. Blaschke unterstützte die erheblichen Auswirkungen für die Stärkung des Zentralismus und den Aufbau eines frühen Staates, wobei die Stände als Vertreter der traditionellen Verhältnisse aufzufassen seien. Dr. Hartstock verwies darauf, daß ein Bündnis zwischen den Oberlausitzer und den böhmischen Ständen nicht bestand. Er fragte an, ob von einem eher nationalen Problem ausgegangen werden muß? Die Sondierungen der Stände in Böhmen und Schlesien blieben weitgehend erfolglos. Sondierungen wurden sogar beim sächsischen Kurfürsten vorgenommen. Die Stände orientierten vordergründig auf eine Verteidigung nach innen, weniger auf die nach außen. Für die Oberlausitz stellte Ulrich von Nostitz die zentrale Person dar. Eindeutige Hinweise wurden von allen Diskussionspartnern auf die Notwendigkeit der Bearbeitung unveröffentlichter Quellen in deutschen und tschechischen Archiven gegeben.

Im zweiten Tagesordnungspunkt referierten Dr. S. Seifert und M Knobloch ausführlich zu religions- aber auch zu kirchengeschichtlichen Aspekten.

Herr Geistl. Rat und Ordinariats-Archivrat Dr. S. Seifert (Domstiftsarchiv Bautzen) befaßte sich vordergründig mit der Situation der geistlichen Stifter in der Oberlausitz während der Reformation und im Verlauf des Schmalkaldischen Krieges bis hin zu den Auswirkungen des Pönfalles. Festzustellen war, daß relativ wenig Informationen über die Auswirkungen des Pönfalles auf die Stifte vorliegen. Eigenständige Entwicklungen seien im Verlauf der Reformation bei den Herrschaften Bad Muskau, Königsbrück und Hoyerswerda zu konstatieren. Im Verlauf der Reformation sei jedoch keine exakte Trennung des Glaubens möglich, was gewisse Untersuchungen erschwert. Erst nach Abschluß des Augsburger Religionsfriedens könne von gesicherten Glaubensbekenntnissen ausgegangen werden. Anhand der Sedes in der Oberlausitz ist jedoch eine Kontinuität im Übergang vom katholischen zum protestantischen Glauben nachweislich.

Anhand der vielfach aus dem Patriziat der Stadt Bautzen entstammenden Geistlichkeit des Domstiftes Bautzen vollzog Dr. Seifert die reformationsbedingten familiären Probleme nach. Hierbei verwies er auf die besondere Rolle der Klöster, die auch in der 1562 verabschiedeten Obergerichtskonzession ausgeschlossen blieben. Eine hervorhebenswerte Tatsache sei der Fortbestand der Klöster in Folge des Pönfalles. Ein Wandel vollzog sich insbesondere bei der Ausbildung des klösterlichen Personals, was künftig vor allem durch die böhmischen Klöster übernommen wurde. Durch die Folgen der Schlacht am Weißen Berg konnten die Stifte in der Lausitz verbleiben, ihre Bindung an das Haus Habsburg wurde dadurch sogar noch enger geknüpft.

Während Dr. Seifert vor allem Betrachtungen aus der Sicht des Domstiftes vornahm, wies M. Knobloch anhand von Originalunterlagen des Klosterarchivs St. Marienstern nach, daß eine reformatorische Abstimmung - zumindest jedoch eine gegenseitige Information - der Sechsstädte untereinander stattgefunden haben muß. Die bestehenden Auseinandersetzungen des Klosters St. Marienstern mit der Stadt Kamenz wurden vor allem auf der Grundlage des ius patronatus fortgesetzt. Eingesetzt hatten sie insbesondere bei den Übergriffen der Stadt auf die Kirchenkleinodien in den 30er Jahren des 16. Jahrhunderts. Hierbei ist das in der Forschung vermerkte Testament des Stadtpfarrers Dr. Gregor Günther besonders hervorzuheben, das jedoch noch nicht im Original aufgefunden werden konnte. Nach Auffassung von M. Knobloch besaß der Pönfall im Klostergebiet wenig Einfluß auf die Durchsetzung der Reformation. Der Decem fiel weiterhin uneingeschränkt der Kirche zu, nicht dem neuen Besitzer. Insofern kann auch nicht von wirtschaftlichen Beeinträchtigungen der Kirche ausgegangen werden. Anders stellt sich die Sachlage bei den Hufenzinsen der veräußerten Dörfer (Bernbruch und Gelenau) dar.

In einem Diskussionsbeitrag befaßte sich Prof. Dr. Irmscher (Berlin) mit den Beziehungen Melanchthons zum Sechsstädtebund bzw. zu führenden lausitzischen Persönlichkeiten, wobei jedoch ein Negativergebnis festzustellen war. Prof. Irmscher verwies darauf, daß die Last der Sechsstädte im Schmalkaldischen Krieg im Vergleich zu den Bündnispartnern relativ gering blieb.

H. A. v. Polenz untersuchte insbesondere die in der Regional- und Lokalgeschichte agierenden Persönlichkeiten. Er stellte Ferdinand I. als Pragmatiker dar, der in Böhmen mit zentralstaatlicher Gewalt für Ordnung sorgte, um hier keinen zusätzlichen Kriegsschauplatz zu schaffen. Für die Oberlausitz sei der Pönfall indes ein Vorteil gewesen, entstanden doch in seiner Folge ökonomisch stabile Kleinwirtschaften, vor allem in den Dörfern. Auch er stellte fest, daß sich die Probleme der Oberlausitz im Vergleich zum Nebenland Ungarn und dem dort stattfindenden Türkenkrieg als gering erweisen. H. A. v. Polenz befaßte sich mit der Position des Landvogtes (Burghauptmann, Amtmann), mußte jedoch bereits aus der begrifflichen Vielfalt eine wenig definierbare Klarheit in den Befugnissen feststellen. Er hatte summarisch all jene Aufgaben vor Ort wahrzunehmen, die ein Herrscher in seiner Abwesenheit nicht ausüben kann. D.h., er hatte pauschal für Recht und Ordnung zu sorgen, sich um die Eintreibung der Steuern zu bemühen, und die Güter des Reiches zu verwalten. Allmählich verlor die Position an Bedeutung. Die Landvogtei wurde teilweise sogar verpfändet. Im Unterschied dazu muß der Landeshauptmann als Vertreter der Stände angesehen werden. P. stellte die Frage, inwieweit die Oberlausitz, die keinen eigentlichen Landesherren besaß, mit einer Ständerepublik vergleichbar sei. Schließlich sei der Landtag ohne Zustimmung des Landesherren beschlußfähig gewesen. Vor allem im 16. Jahrhundert wird offensichtlich, daß der Landeshauptmann zunehmend an Macht gewinnt und schließlich nahezu vollständig das Sagen hat.

In der Diskussion zu vorgenannten Problemkreisen widersprach Dr. Hartstock insbesondere der letzten Polenz’schen These heftig. Frau Dr. Bobková verwies darauf, daß der Landvogt vordergründig ein Repräsentant der königlichen Macht gewesen sei und durch seine Person die Beziehungen zu Böhmen aufrechterhalten wurden. Der Hauptmann, vom Adel gewählt, sicherte ebenfalls die Angelegenheiten des Königs vor Ort. Er wurde bis in das 17. Jahrhundert hinein (auch in Schlesien) vom böhmischen Adel ausgewählt. Hervorzuheben sei die militärische Schutzfunktion des Landvogtes, wie es in den Hussitenkriegen offensichtlich wurde.

Bedauerlicherweise mußte ein Referent aus gesundheitlichen Gründen seinen Vortrag zum Problemkreis der wirtschaftlichen Auswirkungen des Pönfalles auf die Lausitz absagen. Der Koreferent baute statt dessen - im positiven Sinne - seinen Beitrag aus. Zugleich bereitete sich Prof. Dr. E. H. Lemper auf einen ausführlicheren Diskussionsbeitrag zum Themenkreis vor.

Ausgehend vom Verkauf der Rittergutes Cunnersdorf durch Christoph von Sommerfeld an den Rat zu Kamenz im Jahre 1622 schilderte Dr. E. Hartstock rückwärtsgewandt die Entwicklungen auf dem Gebiet des Grunderwerbs durch Städte. Der Konflikt war programmiert durch den Erlaß, daß Güter nicht durch Bürger oder Städte zu veräußern seien. Die Städte, die zu den größten feudalen Grundherren der damaligen Zeit gehörten, konnten problemlos Gewalt gegen den niederen / den Landadel ausüben: Bierzwang und Braurecht waren Monopolstellungen, die den Adel in seiner ökonomischen Entwicklung hemmten. Der Einzug der Lehngüter im Verlauf des Pönfalles war von weitreichender Bedeutung: die Städte waren nicht mehr kreditwürdig, Zahlungen - auch die aus dem Pönfall herrührenden Strafgelder - waren nicht mehr möglich. Vor diesem Problem standen rasch auch die Königlichen Kommissare, die in den Städten die Umsetzung des Strafgerichtes realisierten. Entsprechende schriftliche Nachweise liegen vor, teilweise wurden neue Kommissare eingesetzt, die dort noch zu holen versuchten, wo nichts mehr zu holen war. Den finanziellen Gesamtschaden, der durch den Pönfall eintraf, beziffert Dr. E. Hartstock auf 540.000 Gulden zu 15 Batzen. Das Eindringen des Landadels in die Städte, bspw. in Görlitz durch den freien Fleisch- und Brotmarkt, zog weitere finanzielle Verluste des Städtebürgertums nach sich. Innerstädtische Spannungen waren die Folge, wie der Erlaß neuer Instruktionen an die königlichen Kommissare vom 5. Juni 1548 belegt. Dieses sei jedoch ein neues Kapitel zeitgeschichtlicher Kommunalpolitik.

Prof. Dr. E. H. Lemper definierte den Pönfall eindeutig als ein Lehngericht des Herren gegen seine Vasallen, was auch dadurch deutlich wird, daß die Städte vorübergehend den Status von königlichen Kammergütern erhielten. Für die Städte besonders hervorhebenswert war der moralische Effekt des Pönfalls. Die Städte ergaben sich ins Jammern, obwohl sie abgesichert blieben und niemals existentiell gefährdet gewesen seien. Prof. Lemper hinterfragte nochmals den Charakter des Schmalkaldischen Krieges und bezweifelte seine Einstufung als Religionskrieg. Vielmehr interpretiert er diesen als einen Hauskrieg der Ernestiner und Wettiner. Das Referat Prof. Dr. Lempers beendete den Referateteil des Symposiums.

In der darauffolgenden einstündigen, angeregten und häufig auch kontrovers geführten Diskussion wurden wesentliche Auffassungen der Referenten nochmals prägnant ausformuliert und debattiert.

Prof. Blaschke erhob dringlichen Widerspruch gegen die Frage und die favorisierte Antwort Lempers nach dem Charakter des Schmalkaldischen Krieges. Weiter hob er für das allgemeine Verständnis hervor, daß in dieser Zeit Stadtgemeinde und Kirchgemeinde identisch gewesen seien. Für die Übergangszeit, so deutete er weiter an, sei noch eindeutig zu definieren, welche Rechtsverhältnisse noch zum Lehnswesen gehörten und welche bereits moderne staatliche Bindungen darstellten: bspw. kauften die Räte bereits im frühkapitalistischen Sinne Güter.

Dr. Seifert vertrat die Auffassung, daß Stadtgemeinde und Kirchengemeinde zumindest rechtlich getrennt gewesen seien: maßgeblich für alle Verhältnisse sei die kanonische Denkweise gewesen. Dieses werde insbesondere im Streit um die Kirchenkleinodien deutlich. Kirchenrechtlich sei der Übergriff der Städte auf die Kleinodien nicht zulässig gewesen. Es kam dies einer Enteignung gleich, wenn bspw. wie in Bautzen die Kleinodien des Klosters (die der Stiftung gehörten) eingeschmolzen wurden.

Herr Knobloch verwies auf die Schwierigkeit der Feststellung rechtlicher Sachverhalte, die jeweils individuell für die Städte untersucht werden müßten. Besaß beispielsweise der Görlitzer Rat das ius patronatus, so griff der Rat von Kamenz widerrechtlich in die Rechte des ius patronatus des Klosters St. Marienstern ein. K. verwies weiterhin auf die Besteuerung der Klöster durch König Ferdinand für den Türkenkrieg (25 %) und den Einzug von Kirchengütern als königliche Kammergüter.

Dr. Bobková verwies auf den Unterschied zwischen Lehen und freien Gütern. Die vorherrschenden Rechtsverhältnisse Tafelgüter, Güter der Bürger und Güter der Städte seien jeweils den Rechtverhältnissen der Herrschaft angepaßt gewesen und nicht miteinander zu vermengen. Der Begriff Gnade und Ungnade bedeutete faktisch die vollständige Auslieferung an den König als Persona. Hingegen sei die Einkerkerung der Räte vielmehr als Theater aufzufassen gewesen.

Häufig erfolgten in der Diskussion Verweise auf wichtige Quellen. Dr. Hartstock verwies auf einen bedeutsamen Vorgang zum Sechsstädtebund in der UB Breslau, was seine Ergänzung durch den Hinweis auf die Milich’sche Bibliothek fand, die sich jetzt in der UB Breslau befinde (Knobloch, Klammt). Einen zentralen Punkt in der Diskussion stellte die Person Ulrich von Nostitz’ dar, dessen Rolle und Vita eingehender zu erforschen seien, da auch innere Beweggründe für diverse Entscheidungen zu vermuten sind.

Im Schlußwort resümierte Prof. Dr. Blaschke, daß das Kolloquium nunmehr am Anfang stehe. Bis zum frühen Nachmittag seien zahlreiche Informationen angehäuft worden, nunmehr sei der erhebliche Diskussionsbedarf offensichtlich geworden. Er hob die Notwendigkeit einer qualifizierten geschichtswissenschaftlichen Arbeit hervor und empfahl den Aufbau einer entsprechenden Arbeitsgruppe. Dies könne in Form eines regelmäßig stattfindenden Wochenendseminars (ggf. zweimal jährlich) erfolgen, bei dem Informationen erfaßt, ausgetauscht und weitergegeben werden. B. verwies auf das Fehlen einer wissenschaftlich fundierten regional- bzw. landesgeschichtlichen Zeitschrift, wobei er die Wiederbelebung des Neuen Lausitzischen Magazins (NLM) durch die Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften forderte. Für Blaschke ist der Mangel an hochbefähigten und -motivierten Wissenschaftlern wie es einstmals Jecht oder Knothe waren, bedauerlich. Ein Stamm von landesgeschichtlich qualifizierten Personen müsse sich herausbilden. Die Möglichkeit zur Herausgabe einer Schrift mit dem Niveau des NLM bezweifelte er, da hierzu weder die finanziellen noch die politischen Gegebenheiten vorhanden sind. Abschließend kritisierte er die Dominanz der Arbeit mit Sekundärquellen und Editionen des 19. Jahrhunderts. Er forderte die Herausholung der Primärquellen. Diese als Schlußsatz gedachte Bemerkung stieß auf den heftigen Widerstand der Referenten, welche vordergründig in ausgewogenem Verhältnis originäre Forschungen an zumeist unbenutzten und ggf. sogar bislang unbekannten Quellen betrieben hatten!