Auf Grundlage des § 8 der Satzung der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V. hat die Mitgliederversammlung am 19. April 2008 eine Beitragsordnung beschlossen.
Demnach sind als Mitgliedsbeiträge jeweils zum 1. April fällig:
Einzelmitglieder
75,00 EURO
Einzelmitglieder mit gemindertem Beitragssatz (Rentner, Erwerbslose)
35,00 EURO
Studenten
15,00 EURO
Institutionen
160,00 EURO
Im Aufnahmejahr wird der Mitgliedsbeitrag anteilig nach Eintrittsdatum erhoben. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Mitgliedern kann auf schriftlichen Antrag durch das Präsidium eine Beitragsermäßigung oder Beitragsstundung für das jeweils laufende Geschäftsjahr gewährt werden.
Beitragsordnung der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V. vom 19. April 2008
Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift durch die Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V.
Antrag auf Ermäßigung oder Stundung des Mitgliedsbeitrages bei der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V.
Mitteilung auf Änderung des Beitragsstatus bei der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V.