Antrag auf Mitgliedschaft

Mitglied bei der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V. kann jede natürliche Person vom 18. Lebensjahr an und jede juristische Person werden, die sich wissenschaftlich im Sinne der Gesellschaftszwecke betätigt.

Das Präsidium entscheidet über das Beitrittsersuchen. Die Mitgliedschaft wird erst nach der Bestätigung durch den Präsidenten wirksam. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

Antrag auf Mitgliedschaft
bei der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften e. V.